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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2021

 

 

Haus Bambusgarten

Inhaber: Christiane Litterst

Im Erb 14

77654 Offenburg

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§ 1 Buchung/Mietvertrag

Die Buchung/ der Mietvertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Reservierung des Hauses vom Gast bestellt, durch den Vermieter (Haus Bambusgarten) bestätigt und vom Gast eine Anzahlung (mindestens ein Drittel der anfallenden Miete) innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung geleistet wurde. Davor besteht eine unverbindliche Vormerkung.

Mit der Anzahlung erkennt der Mieter die mit der Buchungsbestätigung zugesandten und auf der Website des Hauses einsehbaren AGBs als verbindlich an. Der Mietvertrag (die Buchung) verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

Die AGB sind auf der Homepage Haus Bambusgarten (www.haus-bambusgarten.de) einzusehen.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

Mindestens ein Drittel des Mietpreises ist vorab bei der Buchung per Überweisung zu bezahlen - das Haus ist nach Zahlungseingang verbindlich reserviert. Die Restzahlung wird bis spätestens 14 Tage vor der Anreise fällig.

Bei kurzfristiger Anreise ist die Gesamtmiete bei Ankunft in bar, bei Buchungen bis 14 Tage vor dem geplanten Anreisetag ist die Gesamtmiete vorab per Überweisung, zu entrichten.

Bankverbindung:

Deutsche Kreditbank AG

IBAN: DE78 1203 0000 1060 9980 18

BIC: BYLADEM1001

Kontoinhaber: Xin Wang und Christiane Litterst

 

Der Vermieter behält sich die Stellung einer Mietkaution vor.

Hinweis zur gesetzlichen MwSt. / Umsatzsteuer: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt./Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 7 %.

Auf der ausgestellten Rechnung erfolgt die separate Ausweisung der MwSt. / Umsatzsteuer.

 

 

§ 3 An- und Abreise

Das Haus ist am Anreisetag in der Regel frühestens ab 15 Uhr beziehbar und am Abreisetag bis längstens 10 Uhr verfügbar. Das Geschirr ist zu reinigen, (zumindest muss das Reinigungsprogramm des vorhandenen Geschirrspülers gestartet sein), die Mülleimer müssen entleert sein. Das Haus einschließlich des darin befindlichen Inventars ist in sauberem und schadensfreiem Zustand an den Vermieter zu übergeben.

 

§ 4 Aufenthalt im Gästehaus

Das Haus darf nur von der in der Buchung aufgeführten Personenanzahl benutzt werden. Wird das Haus von mehr Personen als vereinbart benutzt, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, gemäß dem aktuellen Tarif. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietbetrages oder eine Entschädigung besteht nicht.

Eine Untervermietung / Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen übertragen werden.

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Haus Bambusgarten einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Anzahlung, bei kurzfristiger Anreise mit der Gesamtzahlung und/oder mit der verbindlichen Buchung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 5 Haftung Mieter

Der Mieter und die von ihm angemeldeten Personen sind verpflichtet, das Haus und dessen Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist nur für den Verbleib im Gästehaus vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Mietobjekt und auf dem Gelände des Vermieters sowie Fahrzeuge und mitgebrachte Gegenstände, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter trifft im Falle des Verlustes, des Diebstahls oder der Beschädigung keine Haftung.

Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter ist verpflichtet, den angezeigten Mangel in angemessener Frist zu beseitigen. Hierbei ist Abhilfe nach ortsüblichen Maßstäben zu leisten.

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar oder den technischen Anlagen. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und die Fernbedienung für das Hoftor.

 

§ 6 Haftung des Vermieters

Das Haus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Die zugesicherte Standardausstattung des Mietobjektes umfasst: Innenmöblierung, Küche mit Herd, Kühlschrank, Geschirr, Tisch und Stühle für den Außenbereich, sowie frische Bettwäsche und Handtücher für alle angemeldeten Gäste.

Die Benutzung von zusätzlichen Einrichtungsgegenständen wie z.B. Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner, Fernseher, Bügeleisen, Fön, elektrische Kleingeräte in der Küche, Grill, Staubsauger, WLAN/Internet etc. stehen dem Mieter kostenlos zur Verfügung. Der unvorhersehbare oder kurzfristige Ausfall eines solchen Gerätes/Einrichtung begründet dabei keinen Minderungsanspruch der Miete.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes, die gemäß Internetauftritt zugesagt wurden. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen mangelhafter Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung muss der Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses bei dem Vermieter schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.

Die Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des bereits bezahlten Mietpreises beschränkt.

Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen jeglicher Art. Er haftet auch nicht für Personen- oder Sachschäden.

 

§ 7 Reiserücktritt durch den Mieter

Dem Mieter wird bis zum Mietbeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Ein Rücktritt von der Reise muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden, dabei ist der Zugangszeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter ausschlaggebend für die Höhe der Rückerstattung.

Für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann der Vermieter folgenden Ersatz verlangen:

  • bei Rücktritt vom Mietvertrag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtkosten

  • bei Rücktritt vom Mietvertrag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtkosten

  • bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ab dem 7. Tage vor Anreise, vorzeitiger Beendigung oder bei Nichtanreise ist der Gesamtmietbetrag fällig.

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, kann für den gebuchten Zeitraum als Ersatz ein anderer adäquater Mieter benannt werden. Bei gleicher Mietdauer und Personenanzahl kann dem ursprünglichen Mieter der bereits bezahlte Mietpreis wieder erstattet werden. Sollte es zu Abweichungen zwischen dem bestehenden und neuen Mietvertrag kommen, hat der Erstmieter die Differenz zu tragen. Diese wird von der bereits überwiesenen Anzahlung abgezogen.

Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseschutzes/ einer Reiserücktrittversicherung.

 

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle eines Vertragsrücktritts von Seiten des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Mietkosten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 9 Internetnutzung

Der Mieter kann den per Username/ Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Datenbankrechte etc.) zu verletzen, keine kostenpflichtige Dienste - auf Kosten des Internetzugangsinhabers zu nutzen (z.B. Musik- oder Filmdateien herunterzuladen etc.), keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.

Der Vermieter stellt dem Mieter den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzugangs wird somit der Mieter haftbar gemacht.

Der Mieter ist verpflichtet, die Zugangsidentifikation zum WLAN sorgfältig zu verwahren, damit kein Dritter Zugang dazu erlangt.

 

 

 

§ 10 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung bzw. mit der verbindlichen Schließung des Mietervertrages.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

§ 12 Allgemeines

Das Haus ist ein Nichtraucherhaus.

Wohl erzogene Hunde können nach vorheriger Absprache mit dem Einverständnis der Vermieter mitgebracht werden.

Bei der Nutzung von Kerzen, Teelichtern (im Haus / auf der Terrasse / auf dem Balkon) und dem Grill, sowie dem Rauchen im Freien ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die offene Flamme, Abstrahlwärme oder Glut nichts entzündet oder beschädigt wird.

Ein mitgebrachter Grill (Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrill) darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters benutzt werden. Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Mieter hat sich im Umgang mit Strom/ Wasser/ Heizung so zu verhalten, dass unnötige Kosten für vermieden bzw. auf das notwendige/ normale Maß beschränkt werden. D.h. dass z.B. beim Verlassen des Hauses die Lichter und/oder elektrische Geräte ausgeschaltet werden etc.

Eine mögliche Kautionsstellung bleibt dem Vermieter jederzeit vorbehalten.

Die Nachtruhe ist einzuhalten, diese beginnt ab 23.00 Uhr und gilt für den Innen- und Außenbereich.

 

 

Gerichtsstand bei einem eventuellen Rechtsstreit ist Offenburg.

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